DBX0AN

Die schlaue Alternative zum Tagesgeld

DBX0AN und Steuern

Diese Seite behandelt ausschließlich die steuerliche Situation in Deutschland für Privatanleger. Für andere Länder gelten gegebenenfalls andere Regelungen.

ℹ️ Die Informationen auf dieser Seite sind allgemeiner Natur und stellen keine Steuerberatung dar. Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.

Welche Steuer fällt auf den DBX0AN an?

Auf Gewinne aus dem DBX0AN fällt die Abgeltungssteuer an. Diese beträgt 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag (5,5% auf die Steuer) und ggf. Kirchensteuer. Der effektive Steuersatz liegt damit bei etwa 26,375% ohne Kirchensteuer.

Gibt es eine Teilfreistellung?

Nein. Der DBX0AN ist kein Aktienfonds und profitiert daher nicht von der 30% Teilfreistellung. Erträge aus dem DBX0AN werden voll mit der Abgeltungssteuer besteuert.

Was ist die Vorabpauschale?

Der DBX0AN ist ein thesaurierender ETF. Da keine Ausschüttungen stattfinden, erhebt der Staat eine Vorabpauschale. Diese stellt sicher, dass auch auf nicht ausgeschüttete Erträge Steuern gezahlt werden.

Die Vorabpauschale wird jährlich zu Beginn des Folgejahres berechnet. Die Höhe richtet sich nach dem Basiszins, der vom Bundesfinanzministerium festgelegt wird.

Beim Verkauf des ETF wird die bereits gezahlte Vorabpauschale mit der Abgeltungssteuer auf den Verkaufsgewinn verrechnet. Man zahlt die Steuer also nicht doppelt.

Was ist der Sparerpauschbetrag?

Kapitalerträge bis 1.000€ pro Person (2.000€ bei Zusammenveranlagung) sind über den Sparerpauschbetrag steuerfrei. Damit die Steuer nicht automatisch vom Broker abgeführt wird, muss ein Freistellungsauftrag beim Broker eingerichtet werden.

Wann muss ich den DBX0AN in der Steuererklärung angeben?

Wenn ein Freistellungsauftrag eingerichtet ist und die Erträge den Sparerpauschbetrag nicht übersteigen, ist in der Regel keine Angabe in der Steuererklärung nötig. Der Broker führt die Abgeltungssteuer automatisch ab.

Wer keinen Freistellungsauftrag hat oder zu viel Steuer gezahlt hat, kann die Erträge in der Anlage KAP der Steuererklärung angeben und sich zu viel gezahlte Steuer zurückholen.

Bei einem deutschen Broker wie SMARTBROKER+ * wird die Abgeltungssteuer automatisch an das Finanzamt abgeführt. Ein Freistellungsauftrag kann direkt beim Broker eingerichtet werden.

DBX0AN oder Tagesgeld - was ist steuerlich besser?

Steuerlich gibt es beim DBX0AN keinen Vorteil gegenüber Tagesgeld. Beide werden mit der vollen Abgeltungssteuer (26,375%) besteuert. Eine Teilfreistellung gilt beim DBX0AN nicht.

Der steuerliche Unterschied liegt nicht in der Besteuerung selbst, sondern im Zeitpunkt: Beim Tagesgeld wird die Steuer sofort auf die Zinserträge fällig. Beim thesaurierenden DBX0AN wird die Steuer über die Vorabpauschale erhoben, der Rest erst beim Verkauf. Das kann einen kleinen Stundungseffekt haben. Mehr zum allgemeinen Vergleich auf unserer Seite DBX0AN vs. Tagesgeld.

Hinweis: Alle steuerlichen Angaben auf dieser Seite dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine individuelle Steuerberatung dar. Wir übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit, Vollständigkeit oder Aktualität der steuerlichen Informationen. Die steuerliche Behandlung hängt von den persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Anlegers ab und kann sich in Zukunft ändern. Bitte konsultieren Sie für eine auf Ihre Situation zugeschnittene Beratung einen Steuerberater oder das zuständige Finanzamt.

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